Reserviert • Gelöscht • Sozialarbeiter / Mitarbeiter für die Verwaltung (m/w/d)
Beschreibung
Für unsere Verwaltung suchen wir eine/n Sozialarbeiter/in // Mitarbeiter/in für die Verwaltung
- Arbeitsbeginn: nächstmöglich
- Arbeitszeit: 30-35 Stunden / Woche (wünschenswert)
- Befristung: unbefristeter Arbeitsvertrag nach erfolgreicher Einarbeitung möglich
Ihre Aufgaben:
- selbstständige administrative Aufnahme von Bewohner*innen nach Vorgabe der Einrichtungsleitung
- soziale Beratung und Information von Bewohner*innen, Angehörigen und Bezugspersonen z.B. zu:
- gesetzlichen Leistungsansprüchen
- Inhalten des Wohn- und Betreuungsvertrages inkl. Finanzierung des Einrichtungsplatzes
- Vollmachten, Patientenverfügungen und/oder Betreuungsangelegenheiten
- vollständige oder teilweise Hilfeleistungen bei der Antragstellung für die Bewohner*innen z.B. in Bezug auf:
- Leistungen nach dem SGB V, SGB XI und SGB XII
- Landespflegegeld (Blindengeld)
- Wohngeld
- Schwerbehinderung
- Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren
- Zuzahlungsbefreiung für Medikamente u.v.m.
- Einleitung einer Betreuung nach § 1814 BGB
- Unterstützung und Begleitung der Bewohner*innen bei psychosozialen Krisen oder in der letzten Lebensphase im Rahmen des Aufgabenbereiches
- Kontaktherstellung und -pflege zu Angehörigen, wichtigen Bezugspersonen oder gesetzlichen Betreuer*innen
- Entgegennahme, Bearbeitung und/oder Weiterleitung von Beschwerden durch Bewohner*innen/Angehörige oder Bezugspersonen
- bedarfsgegebene Übernahme von persönlichen Angelegenheiten inkl. Erledigung der Post für Bewohner*innen
- Verwaltung von Verwahrgeldern der Bewohner*innen
- teilweise oder vollständige eigenständige Sicherstellung von Kostenübernahmen beim Träger der Sozialhilfe und bei den Pflegekassen
- Mitwirkung beim Pflegegradmanagement
- Weitergabe von bewohnerrelevanten Informationen an die Wohnbereiche, z.B. Betreuungswechsel oder Pflegegradveränderungen
- administrative Prozesse nach Ableben von Bewohner*innen, z.B. Nachlasserfassung, Einleitung einer Nachlasspflegschaft oder Abmeldung bei der Meldebehörde
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- ggf. Mitwirkung bei der projektbezogenen Implementierung der Beratung zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase nach § 132 g SGB V und nachfolgende eigenständige Umsetzung für die Bewohnerschaft
Was sollten sie mitbringen:
- abgeschlossenes Studium als Sozialarbeiter*in oder gleichwertiger Abschluss
- Kenntnisse zur Umsetzung gesetzlicher Vorschriften im Rahmen der Sozialgesetzgebung und des Verwaltungsrechts
- umfängliche EDV-Kenntnisse
- positive Einstellung zur Arbeit mit pflegebedürftigen und behinderten Menschen
- Kommunikationsfähigkeit (mündlich, schriftlich)
Was wir ihnen bieten:
- Vergütung nach TV-L inkl. Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)
- 30 Tage Urlaub
- Regelmäßige Fortbildungen für den Aufgabenkreis, insbesondere im Umgang mit blinden und sehbehinderten Menschen
- Fort- und Weiterbildungen
- Umfassende Einarbeitung mit einem festen Ansprechpartner und mit Unterstützung vom gesamten Verwaltungsteam
- Zuschuss zum ÖPNV-Ticket
Interesse geweckt?
Wenn Sie Teil unseres engagierten Teams werden möchten, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung! Bewerben Sie sich jetzt direkt online und gestalten Sie gemeinsam mit uns eine besondere Zukunft in den Blindenwohnstätten Berlin.
Rechtliche Angaben
IMPRESSUM
BWS Blindenwohnstätten gemeinnützige Betriebs GmbH
Niederneuendorfer Allee 6-9, 13587 Berlin
Telefon: 030/335006-0
Telefax: 030/335006-99
E-Mail: spandau@blindenwohnstaetten.de
Geschäftsführer: Jörg Menzel
Einrichtungsleitung: Stefan Fischer
Handelsregister Berlin, Amtsgericht Charlottenburg, HRB 37972 B
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 5 TMG und § 55 RStV:
Herr Jörg Menzel
Telefon: 030/335006-0
Telefax: 030/335006-99
Haftung
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Hinweis zur Streitbeilegung:
Die BWS Blindenwohnstätten gemeinnützige Betriebs GmbH erklärt sich im Vorhinein nicht bereit zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen im Sinne von § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG).
Davon unberührt ist die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).
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Hans Peter Becher
Info@Datenbeauftragter-info.de
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